Zuweisende

Spezialisierte Palliative Care zu Hause

Palliaviva ist ein mobiles spezialisiertes Palliative-Care-Team. Wir ergänzen die regionalen Spitex-Dienste in der Betreuung unheilbar und schwerkranker Menschen. Einerseits, in dem wir die Patientinnen und Patienten in regelmässigen Abständen selbst besuchen, andererseits auch nur beratend. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, alle in die Behandlung eines Menschen involvierten Fachpersonen zu vernetzen und zu informieren.

Spezialisierte Palliative Care im Pflegeheim

Seit dem 1.1.2026 sind wir auch in Pflegeheimen tätig. Wir unterstützen das Pflegepersonal im Heim bei der Betreuung von Bewohnenden in komplexen palliativen Situationen. Palliaviva ist in den Pflegeheimen vor allem beratend im Einsatz.

Das Pilotprojekt «Mobile Palliative Care Teams in Pflegeheimen» des Kantons Zürich dauert drei Jahre bis Ende 2028. Es ist Teil der «Strategie Palliative Care im Kanton Zürich».

Anmeldeverfahren

Ambulanter Bereich:
Damit wir bei einer Patientin oder einem Patienten in den Einsatz zu Hause gehen können, muss sie oder er in unserem Einsatzgebiet wohnen.

Wir brauchen die ärztliche Verordnung für spezialisierte Palliative Care der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes.

Im Pflegeheim:
Die Wohnsitzgemeinde des Bewohners oder der Bewohner muss eine Leistungsvereinbarung mit Palliaviva abgeschlossen haben. Wir aktualisieren die Übersicht über die Gemeinden, die beim Projekt bereits dabei sind, laufend.

Die Anmeldung der Bewohnerin oder des Bewohners erfolgt über den durchgeführten EPS-Test. Dieser muss eine Punktezahl über 10 ergeben, und die Bewohnerin resp. der Bewohner muss mit der Anmeldung einverstanden sein.

Für alle Anmeldungen gilt:
Wir benötigen das Stammblatt bzw. die Adresse und Kontaktinformationen der Patientin oder des Patienten.

Um uns auf unseren ersten Einsatz vorzubereiten, brauchen wir zudem eine Diagnoseliste oder den letzten Austrittsbericht aus dem Spital.

Wer bestimmt? Wer bezahlt?

Ambulanter Bereich:
Jeder Mensch in der Schweiz soll seine letzte Lebensphase zu Hause verbringen können, auch wenn er schwer krank ist. Für die Versorgung mit ambulanter spezialisierter Palliative Care sind im Kanton Zürich die Wohngemeinden zuständig, beauftragt vom Kanton. Die Gemeinden bzw. ihre Spitex-Organisationen delegieren diesen Auftrag in der Regel an ein spezialisiertes Palliative-Care-Team wie Palliaviva. Praktisch alle Gemeinden in unserem Tätigkeitsgebiet haben einen Leistungsvertrag mit uns unterzeichnet. Wem wir welche Leistungen in Rechnung stellen dürfen, ist folgender ausführlicher Tarifliste zu entnehmen. Die Preise werden jährlich neu von der Gesundheitsdirektion und vom Verband spezialisierter Palliative Care Leistungserbringer (SPaC) festgelegt.

Im Pflegeheim:
Während des bis Ende 2028 laufenden Pilotprojektes im Kanton Zürich übernehmen die Wohnsitzgemeinden der Bewohnden im Pflegeheim und der Kanton die gesamten Kosten.

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Helfen Sie Menschen in ihrer letzten Lebensphase.

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